• Wichtiges zu Ihrer Praxis-Verwaltungssoftware

 
 

Alle Software-Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet Updates für ihre zugelassenen Praxisverwaltungssysteme an ihre Kunden auszuliefern, um die Praxen eGK-fähig zu machen.
Durch diese Verfahrensweise wird sichergestellt, dass jeder Praxisinhaber unabhängig vom betreuenden Softwarehaus, sich sein gewünschtes Chipkartenlesegerät auswählen kann.

Meldeliste der Softwarehersteller für SCM Geräte - für Ihre Praxissoftware

Meldeliste der Softwarehersteller für ORGA Geräte - für Ihre Praxissoftware


 
 


•Wichtiges zu unseren Serviceleistungen

 
 

Unsere Serviceleistungen umfassen die Installation der Geräte in Ihr Betriebssystem, die zugehörige Einbindung in Ihre Praxisverwaltungssoftware, die mtl. Betreung Ihrer Gerätekombinationen bis zum Vorab Austausch der Geräte. Damit ist ein reibungsloser Praxisbetrieb stets gewährleisten.

Gesamtüberblick Serviceleistungen


 
 


Werden Zuschüsse von den Kostenträgern für die Geräteumstellung bereitgestellt?

 
  JA. Sie erhalten Zuschüsse für mindestens ein Lesegerät, das von der gematik zertifiziert sein muss. Jeder niedergelassene Arzt und Psychotherapeut erhält eine Kostenpauschale für ein Lesegerät, für die Installation sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschale für Zweitgeräte. Die aktuellen Zuschusshöhen sind wie folgt festgelegt: stationäre Geräte
355,00 €
, mobile Geräte 280,00 € und Installationspauschale 215,00 €.


 
 


Bis wann muss ich das neue Lesegerät angeschafft haben?

 
  Die vereinbarten Pauschalen gibt es für Geräte, die bis 30. September bestellt sind.


 
 


Erhalte ich technische Unterstützung für mein Gerät?

 
  Sie haben mit SalusCard einen zertifizierten und kompetenten Servicepartner an Ihrer Seite. Perfekt ausgebildete Techniker und Servicespezialisten gewährleisten über "Fernwartung" und "Depotservice" bis hin zum "vor Ort Service" eine bundesweite Gerätebetreuung.


 
 


Wie erfolgt die Umstellung auf das Onlineverfahren (2. Stufe der Telematik)?

 
  Die Umstellung auf das Onlineverfahren muss vor Ort passieren. Bedenken Sie bitte bei der Auswahl Ihres Anbieters, dass dieser den Service vor Ort anbietet. SalusCard leistet diesen Service bundesweit.


 
 


Muss das neue Lesegerät bei künftigen Funktionsänderungen ausgetauscht werden?

 
  NEIN! Unsere Geräte sind schon heute für den kommenden SICCT Modus vorbereitet. Anpassungen für künftige Funktionsänderungen werden zusammen mit uns über Downloads vorgenommen. Beim Update können keine Patientendaten verloren gehen, da diese nie im Terminal gespeichert werden. Um zu garantieren, dass nur unveränderte Originalsoftware von SCM Microsystems installiert wird, ist die Software digital signiert. Die Erstellung der Signatur erfolgt mittels des Hash-Algorithmus SHA-2 (256 bit) und des asymmetrischen RSA-Algorithmus unter Nutzung einer Schlüssellänge von 2048 bits.
Das eHealth500 überprüft vor jedem Software-Update die Korrektheit der digitalen Signatur und lehnt die Installation manipulierter oder fehlerhafter Software ab.


 
 


Warum hat das Gerät keinen Ein- / Ausschalter?

 
 

Ein Ein- / Ausschalter im Niederspannungsbereich löst das Problem der Verlustleistung der üblicher Weise zum Betrieb von Nierdervoltgeräten (Bildschirm, Drucker, Terminal, PC...) verwendeten Schaltnetzteile nicht. Entscheidend zur Betriebskostenoptimierung ist der Betrieb aller am Arbeitsplatz verwendeten Geräte an einer Steckdosenleiste mit Schalter, der in der Differenzzeit zu 40 Stunden/Woche (das sind 128 Stunden!) stromlos geschaltet wird.
Der Stromverbrauch im Standby Mode für das Terminal mit Steckernetzteil beträgt ca. 5 Watt. Das Steckernetzteil hat hierbei einen Eigenverbrauch von ca. 2 Watt. Der Stromverbrauch im Betrieb des Terminals beträgt insgesamt ca. 10 Watt.

Empfehlung:
Betreiben Sie das Terminal und alle am PC angeschlossenen Geräte (Bildschirm, Drucker,..) an einer Master-Slave Steckdose, die alle anderen Arbeitsplatzgeräte nur dann mit Strom versorgt, wenn der PC eingeschaltet ist.


 
 


Ist die Komfortsignatur bereits integriert? Braucht man ein Zusatzgerät?

 
  Die Komfortsignatur wird erst in der Phase 2 (Online) mit Vorhandensein eines Heilberufsausweises (HBA) relevant. Zum Start des Basisrollouts (offline) gibt noch kein zertifizierbares und zugelassenes Verfahren für die Komfortsignatur. SCM hat daher aus Kostengründen in das eHealth200 keine Komponenten für die Komfortsignatur integriert, da diese auch nachträglich nicht zertifizierbar wären. Unsere Anwort auf das Thema ist eine zusätzliche USB Schnittstelle. Wir verfügen über zahlreiche alternative USB Zusatzgeräte, wie Leser für kontaktlose Karten oder Biometrieleser, die prinzipiell für die Komfortsignatur geeignet sind. Nach Vorliegen einer Spezifikation planen wir für ein solches Gerät die Zulassung zu beantragen und zu vermarkten. Mit dieser Lösung bewahren sie sich die nötige Flexibilität und Investitionssicherheit.


 
 


Kann das neue Kartenlesegerät auch die bisherige KVK verarbeiten?

 
  JA. Unsere Chipkartenlesegeräte verarbeiten problemlos beide Kartensysteme.