|
||
Alle Software-Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet Updates für ihre zugelassenen Praxisverwaltungssysteme
an ihre Kunden auszuliefern, um die Praxen eGK-fähig zu machen. |
||
|
||
Unsere Serviceleistungen umfassen die Installation der Geräte in Ihr Betriebssystem, die zugehörige Einbindung in Ihre Praxisverwaltungssoftware, die mtl. Betreung Ihrer Gerätekombinationen bis zum Vorab Austausch der Geräte. Damit ist ein reibungsloser Praxisbetrieb stets gewährleisten. Gesamtüberblick Serviceleistungen |
||
|
||
| JA. Sie erhalten Zuschüsse für mindestens ein Lesegerät, das von der gematik zertifiziert sein muss.
Jeder niedergelassene Arzt und Psychotherapeut erhält eine Kostenpauschale für ein Lesegerät, für die Installation sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschale für Zweitgeräte. Die aktuellen Zuschusshöhen sind wie folgt festgelegt: stationäre Geräte 355,00 €, mobile Geräte 280,00 € und Installationspauschale 215,00 €. |
||
|
||
| Die vereinbarten Pauschalen gibt es für Geräte, die bis 30. September bestellt sind.
|
||
|
||
| Sie haben mit SalusCard einen zertifizierten und kompetenten Servicepartner an Ihrer Seite. Perfekt ausgebildete Techniker und Servicespezialisten gewährleisten über "Fernwartung" und "Depotservice" bis hin zum "vor Ort Service" eine bundesweite Gerätebetreuung.
|
||
|
||
| Die Umstellung auf das Onlineverfahren muss vor Ort passieren. Bedenken Sie bitte bei der Auswahl Ihres Anbieters, dass dieser den Service vor Ort anbietet. SalusCard leistet diesen Service bundesweit.
|
||
|
||
| NEIN! Unsere Geräte sind schon heute für den kommenden SICCT Modus vorbereitet. Anpassungen für künftige Funktionsänderungen werden zusammen mit uns über Downloads vorgenommen.
Beim Update können keine Patientendaten verloren gehen, da diese nie im Terminal gespeichert werden.
Um zu garantieren, dass nur unveränderte Originalsoftware von SCM Microsystems installiert wird, ist die Software digital signiert. Die Erstellung der Signatur erfolgt mittels des Hash-Algorithmus SHA-2
(256 bit) und des asymmetrischen RSA-Algorithmus unter Nutzung einer Schlüssellänge von 2048 bits. Das eHealth500 überprüft vor jedem Software-Update die Korrektheit der digitalen Signatur und lehnt die Installation manipulierter oder fehlerhafter Software ab. |
||
|
||
Ein Ein- / Ausschalter im Niederspannungsbereich löst das Problem der Verlustleistung der üblicher Weise zum Betrieb von Nierdervoltgeräten (Bildschirm, Drucker, Terminal, PC...) verwendeten Schaltnetzteile nicht.
Entscheidend zur Betriebskostenoptimierung ist der Betrieb aller am Arbeitsplatz verwendeten Geräte an einer Steckdosenleiste mit Schalter, der in der Differenzzeit zu 40 Stunden/Woche (das sind 128 Stunden!) stromlos geschaltet wird. Empfehlung: |
||
|
||
| Die Komfortsignatur wird erst in der Phase 2 (Online) mit Vorhandensein eines Heilberufsausweises (HBA) relevant. Zum Start des Basisrollouts (offline) gibt noch kein zertifizierbares und zugelassenes Verfahren für die Komfortsignatur. SCM hat daher aus Kostengründen in das eHealth200 keine Komponenten für die Komfortsignatur integriert, da diese auch nachträglich nicht zertifizierbar wären. Unsere Anwort auf das Thema ist eine zusätzliche USB Schnittstelle. Wir verfügen über zahlreiche alternative USB Zusatzgeräte, wie Leser für kontaktlose Karten oder Biometrieleser, die prinzipiell für die Komfortsignatur geeignet sind. Nach Vorliegen einer Spezifikation planen wir für ein solches Gerät die Zulassung zu beantragen und zu vermarkten. Mit dieser Lösung bewahren sie sich die nötige Flexibilität und Investitionssicherheit.
|
||
|
||
| JA. Unsere Chipkartenlesegeräte verarbeiten problemlos beide Kartensysteme.
|
||
- Startseite
- Aktuelles
- Geräte stationär
- Geräte mobil
- Downloads
- FAQ´s
- Impressum
- Kontakt
- Service-Hotline
035478-178090